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Verbotener Weichmacher
In Deutschland sind Menschen mit dem verbotenen Weichmacher Di-n-hexyl-Phthalat belastet, der unter anderem die Fortpflanzung beeinträchtigt. In Proben in ganz Deutschland wurde das Abbauprodukt des Weichmachers Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP) großflächig nachgewiesen.
Die genaue Herkunft ist noch ungeklärt. Da es im Sommer einen vermehrten Anstieg des Stoffes gibt, wird eine Verbindung zu Sonnenschutzcremes vermutet. Weichmacher finden sich unter anderem in den Plastiktuben von Cremes. Mit der Zeit können die Stoffe aus der Verpackung auf die Cremes oder Lotionen übergehen.
Mono-n-hexyl-Phthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) des Di-n-hexyl-Phthalats entstehen. Die Stoffgruppe der Phthalate werden als Weichmacher zum Beispiel in Plastikprodukten (z.B. Spielzeug), kosmetischen Mitteln und auch in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet, um dem Kunststoff bestimmte Eigenschaften zu verleihen.
Di-n-hexyl-Phthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender Stoff im Rahmen der REACH-VO identifiziert, da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO. Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden.
Zulassungsanträge wurden nicht gestellt. Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle gespielt hat. Nicht auszuschließen sind Altlasten, Di-n-hexyl-Phthalat haltige Importerzeugnisse sowie Gehalte von Di-n-hexyl-Phthalat in anderen Stoffen.
Der Weichmacher MnHexP kann fortpflanzungsschädigend wirken. Er kann sich vor allem auf die Fortpflanzungsorgane männlicher Föten im Mutterleib auswirken. Er kann bei Erwachsenen das Risiko für Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibigkeit erhöhen. Mehrere Weichmacher in Kombination können diese Effekte noch verstärken.
In etwa 37 % der Urinproben konnte MnHexP nachgewiesen werden. Wie die Weichmacher in den Menschen gelangen, ist noch unklar. Sie können etwa über die Nahrung oder über Hautkontakt vom Körper aufgenommen werden.
Der Weichmacher Di-n-hexyl-Phthalat, dessen Abbauprodukt MnHexP ist, ist in der EU zulassungspflichtig. Anträge auf Zulassung wurden aber nicht gestellt. Daher dürfte es eigentlich gar keine Produkte mit diesem Weichmacher geben. Wie das Umweltbundesamt ausführt, können Altlasten und Importerzeugnisse als mögliche Quellen des Weichmachers in Betracht kommen. Ich vermute, dass der Stoff in importierten Verpackungen, Dosen und Tuben enthalten ist, die von Herstellern verwendet werden.
Saturday February 10, 2024