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    Arc Search

    Arc Search ist eine neue App aus der Schmiede des Arc Browsers. Während ich mir letzteren noch nicht angesehen habe, habe ich Arc Search kurz angetestet.

    Alleinstellungsmerkmal ist die Funktion „Browse for me“, mit der eine Suchanfrage nicht mehr bestimmte Suchergebnisse anzeigt (klassisches Google), sondern die Suchergebnisse zusammenfasst. Wie gut das funktioniert, kann ich noch nicht abschließend beurteilen. Meine zwei Test-Fragen wurden aber beeindruckend gut beantwortet.

    Beide Antworten waren länger, als sie in einen Screenshot passten. In der zweiten Anfrage fehlten mir die Details. Das kann aber auch an der Anzahl der Nachrichtenbeiträge liegen — hier schätze ich, dass die erste Anfrage ein deutlich größeres Nachrichten-Fundament hatte, auf das die Suche zugreifen konnte. Die erste Frage habe ich auf Englisch, die zweite auf Deutsch gestellt. Die Ergebnisse sind hingegen alle auf Englisch. Gegebenenfalls hängt das mit den Einstellungen meines iPhones zusammen, das auf Englisch eingestellt ist.

    Während in der letzten Zeit viele bisher wenig erfolgreich versucht haben, Google zu kopieren, ist diese Herangehensweise der erste Schritt zu einer neuen Art der Internet-Suche. Überraschend ist, dass Microsoft nicht eine solche Suche anbietet. Als Microsoft ankündigte, Chat-GPT in Bing integrieren zu wollen, hatte ich eine Funktion wie „Browse for me“ erwartet.

    Monday January 29, 2024
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    Mein Justizpostfach startet

    Langsam — sehr langsam — wird Deutschland digitaler. Der Digitalisierung im behördlichen und gerichtlichem Bereich stehen Fragen der Sicherheit und Authentifizierung entgegen. Deutschland wollte hier nicht auf DE-Mail oder gar E-Mail setzen, akzeptierte aber kurioserweise sehr lange Fax-Nachrichten.

    Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurde 2018 das besondere Anwaltspostfach (beA) eingeführt, das eine1 Übermittlung von PDF-Dateien zum Gericht ermöglicht. Während für Anwälte die Nutzung mittlerweile verpflichtend ist,2 können oder „müssen“ normale Bürger weiterhin Papier benutzen, um mit Gerichten und Behörden zu kommunizieren. Digitale Postfächer waren für Bürger bislang nur sehr aufwendig einzurichten und auch mit Kosten verbunden.

    Nunmehr können aber Dokumente an Behörden und Gerichte über Mein Justizpostfach eingereicht werden. Der Dienst ist einfach gehalten, kostenlos und erfordert einen Log-In über die Bund-ID. Dafür benötigt man im besten Fall einen Computer und ein Smartphone, auf denen jeweils die Software „Ausweis App 2“ installiert und miteinander gekoppelt ist. Das Smartphone scannt mittels NFC den Ausweis und stellt dann den sicheren Zugang zum Postfach her — wenn die Apps auf Smartphone und Computer gekoppelt sind und sich im selben Wifi-Netzwerk befinden wird der Computer über das Smartphone eingeloggt. Dies funktioniert (erstaunlicherweise) sehr problemlos.

    Ob sich Mein Justizpostfach durchsetzt, bleibt abzuwarten. Es wird vermutlich den meisten unbekannt bleiben. Derzeit konnte ich in dem Dienst nur Gerichte finden, hatte aber Probleme, Behörden zu finden. Ich würde es begrüßen, wenn man generell eine Infrastruktur schafft, die eine sichere Kommunikation zwischen Personen ermöglicht — nicht nur zu Gerichten und Behörden, sondern auch zu Unternehmen und Personen.3 Auch wäre es sinnvoll, wenn der Personalausweis eine Signaturkarte wird, mit der man digitale Dokumente unterschreiben kann.4 Ich persönlich hätte für die sichere Kommunikation auf DE-Mail gesetzt und jedem Bürger eine solche DE-Mail-Adresse zusammen mit dem Personalausweis ausgehändigt. Hier wäre der Schritt von E-Mail zu DE-Mail vielleicht kleiner gewesen. Das Justizpostfach ist hingegen sehr unterschiedlich zur bekannten Kommunikation. Es ist nur ein Transport-Vehikel für PDF-Dateien und untscheidet sich damit im Wesentlichen von E-Mails, bei denen Inhalt und Transport gleichzeitig in einer E-Mail erfolgen. Im Gegensatz dazu kann man sich den Dienst Mein Justizpostfach als digitale Variante des Fax vorstellen: Anstatt ein Papier zu scannen und zu übermitteln, wird eine PDF digital verschickt. Die eigentliche Nachricht schreibt man hingegen davon losgelöst — etwa in Word und speichert das Dokument dann als PDF, die man wiederum dann über das Justizpostfach verschickt.

    Trotz der kleinen Hürden, die Anmeldung und Einarbeitung stellen, empfehle ich jedem, sich den Dienst anzuschauen und — falls noch nicht geschehen — eine Bund-ID und ein Postfach anzulegen. Denn in Zeiten, in denen die Post immer unzuverlässiger Briefe versendet, stellt der digitale Weg eine sichere, schnelle und kostenlose Alternative dar. Und wer dann mal eine Klagefrist wahren muss, muss dann nicht mehr die komplizierten Schritte zur Registrierung vornehmen.


    1. Sicher ist relativ, denn die BRAK hat den Generalschlüssel zu allen Nachrichten, was allerdings als akzeptables Risiko eingestuft wurde. ↩︎

    2. Die passive Nutzungspflicht der Anwälte und Anwältinnen richtet sich nach in § 31a Abs. 6 BRAO; die aktive Nutzungspflicht — nicht zwingend für beA, sondern im Allgemeinen für die Einreichung elektronischer Dokumente — sehen die meisten Gerichtsordnungen vor (§ 130d ZPO, § 14b FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 55d VwGO, § 52d FGO und § 32d StPO ggfs. i.V.m. mit § 110c OWiG). Nur beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, konnte ich eine solche Nutzungspflicht nicht feststellen — dort ist Schriftform immer noch der Goldstandard. ↩︎

    3. Hilfreich wäre dies vor allem, um Kündigungen oder ähnliche Schreiben sicher und zuverlässig einer anderen Person zustellen zu können. ↩︎

    4. Bestimmte Erklärungen bedürfen in Deutschland der Schriftform (etwa die Kündigung eines Wohnraummietvertrages, § 568 BGB). Schriftform bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass ein echtes Papierdokument unterschrieben werden muss. Nicht ausreichend ist daher eine gescannte Unterschrift oder das Unterschreiben einer PDF mittels Apple Pencil. Solche digitalen „Unterschriften“ können die Schriftform nicht ersetzen und sollten nur verwendet werden, wenn die Erklärung keiner Schriftform bedarf. Der Schriftform ist bisher nur die qualifiziert elektronische Signatur in den meisten Fällen gleichgesetzt (§126a BGB). In der Regel benötigt man dafür eine Signaturkarte und einen Kartenleser. Faktisch sind solche Signaturkarten und die damit verbundenen Zertifizierungsdienste bisher nur im professionellen Bereich zu finden, wie etwa Notaren/Notarinnen oder Rechtsanwälten/-innen. ↩︎

    Monday December 18, 2023